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Strafrecht und Bußgeldsachen

Meine Kanzlei vertritt Ihre Interessen auch in Strafverfahren und Bußgeldverfahren.
Vielleicht mehr als in jeder anderen Verfahrensart ist es im Strafrecht wichtig, möglichst zeitig mit einem Verteidiger in Verbindung zu treten. Dies ist durchaus möglich und sinnvoll, schon bevor Ihnen eröffnet worden ist, dass gegen Sie ermittelt wird.
Vielfach ist die Hilfe eines Verteidigers auch sinnvoll, wenn Sie unschuldig sind oder sich unschuldig fühlen. Gerade durch eine möglichst zügige Kontaktaufnahme ist es einem Rechtsanwalt möglich festzustellen, was gegen Sie vorliegt und wie eine möglichst effektive Verteidigung aufzubauen ist.
Sie werden in Strafverfahren auch als Geschädigter von Straftaten -  im Rahmen der so genannten Nebenklage - oder in besonderen Fällen  als Zeuge in komplizierteren Strafverfahren vertreten.

Verkehrsstrafrecht

In einer ländlichen Region wie der unseren und in einer Zeit unbegrenzter Mobilität kann schon ein Monat Fahrverbot wegen eines "Blitzers" eine schwere Zeit bedeuten.
Erst recht ein Unfall - verschuldet oder unverschuldet.
In meiner Kanzlei erhalten Sie Hilfe - kompetent und unaufgeregt. Die Angelegenheit wird bearbeitet - von der kompletten Unfallabwicklung bis zur Verteidigung in Verkehrsstraf- oder Bußgeldsachen.