Ehescheidung

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Vor dem eigentlichen Antrag auf Ehescheidung muss das so genannte Trennungsjahr aboslviert werden - also die Trennung der Ehegatten "von Tisch und Bett". Nur in Ausnahmefällen der Unzumutbarkeit kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.
Dieses Trennungsjahr kann genutzt werden, um die wesentlichen Fragen der Scheidung vor dem gerichtlichen Verfahren zu klären und die Scheidung damit ruhiger und kostengünstiger zu gestalten.
Grundsätzlich muss im gerichtlichen Scheidungsverfahren jeder Beteiligte einen Rechtsanwalt beauftragen.
In Fällen, in denen ein Ehegatte der Scheidung nur noch zustimmen muss, kann dieser auf einen eigenen Anwalt verzichten. Die Beteiligten können so Kosten sparen. 
Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollten wir vorab klären.
Vor der Scheidung einer Ehe müssen zumindest die folgenden Dinge geklärt (oder durch das Gericht entschieden) werden: 
- Was passiert mit der ehemals gemeinsamen Wohnung?- Ist die Aufteilung des Hausrats erfolgt?- Ist eine Regelung des Sorgerechts bezüglich gemeinsamer   minderjähriger Kinder notwendig?- Ist Kindes- oder Ehegattenunterhalt zu zahlen?- Der Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften). Ebenfalls sollte gegebenenfalls vorab geklärt werden, ob ein Zugewinnausgleich vorzunehmen ist, also der Ausgleich eines eventuellen gemeinsamen ehelichen Vermögens.