Sorgerecht

Im Fall der Trennung von verheirateten Eltern ist zu klären, wie mit dem Sorgerecht bezüglich gemeinsamer minderjähriger Kinder zu verfahren ist.
In der Regel soll es zu Gunsten der Kinder bei dem gemeinsamen Sorgerecht verbleiben.
In Ausnahmefällen kann das Sorgerecht auch auf einen der Elternteile übertragen werden.
Das Sorgerecht hat übrigens nichts mit dem so genannten Umgangsrecht (Besuchsrecht) zu tun. Auch derjenige Elternteil, der das Sorgerecht nicht innehat, behält grundsätzlich sein Umgangsrecht mit dem Kind.
Auch diesbezüglich kann eine Umgangsregelung getroffen werden. Wie diese aussehen kann nur in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.